Gewalt und ihre rechtlichen Folgen
Die letzte Abendveranstaltung drehte sich um „Gewalttaten und ihre rechtlichen Folgen. Der Referent Dr. Di Benedetto Piero zeigte anhand konkreter Beispiele wie die Gesetzeslage für jugendliche Straftäter aussieht. Der Jugendschutz in Italien ist sehr stark ausgeprägt. Als Minderjähriger kann man sich sehr viel leisten, ohne dass es größere strafrechtliche Folgen hat. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist ein Täter strafrechtlich überhaupt nicht verfolgbar, von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit ist man strafmündig und kann für Delikte angezeigt und verurteilt werden. Kommt es zu einer Verurteilung besteht die Strafe aus Sozialarbeit und regelmäßigen Treffen mit Psychologen und Sozialarbeitern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Jugendlichen durch Wiedergutmachung eine Chance zu geben daraus zu lernen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Vorstrafen gelöscht; ab diesem Zeitpunkt sind die Konsequenzen für mögliche Straftaten voll und ganz zu tragen. Auch wenn der Jugendschutz hierzulande sehr hoch ist, sollte Jugendgewalt nicht bagatellisiert und präventive Maßnahmen gegen Jugendgewalt gefördert werden, gibt Dr. Di Benedetto den Anwesenden mit auf den Weg.
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